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Dr. Christof Ecker
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ArzneimittelfestbetrÄge

Arzneimittelfestbeträge gibt es seit 1989 in Deutschland. Ursprünglich nur für Generika entwickelt gelten sie immer öfter auch für patentgeschützte Produkte. Mit dem AMNOG ist es sogar möglich, Arzneimittel direkt nach Markteinführung in eine Festbetragsgruppe einzuordnen.

 

Das Festbetragsverfahren folgt definierten Regeln. Das macht es möglich, Festbeträge vorab zu simulieren, Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes zu überprüfen und festbetragsbezogene Erstattungsstrategien zu entwickeln. Häufig entscheiden Details im Zulassungstext sowie in der Vertriebsstrategie über die letztendliche Festbetragshöhe in Euro. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig vor dem erwarteten Festbetragsverfahren die Situation gründlich zu analysieren, Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren und diese dann rasch umzusetzen.

 

Mit über 100 Festbetragsanalysen verfügen die Experten von Ecker + Ecker über exzellentes Know how in dieser Materie. Mit dem E + E Festbetragsrechner zeigen sie nachvollziehbar, worauf es ankommt.

 

  • Simulation von neuen Festbetragsgruppen
  • Aktualisierung von bestehenden Festbetragsgruppen
  • Simulation von Preisänderungen
  • Festbetragsbestimmung unter AMNOG-Kriterien
  • Bestimmung von Vergleichsgrößen
  • Simulation von Packungsänderungen und Marktverschiebungen
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