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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist die Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA), auch bekannt als „Apps auf Rezept“, durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Ecker + Ecker berät zu:
 

Erstattungsstrategie

  • Prüfung der gesetzlichen Anforderungen 
  • Analyse erforderlicher Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte
  • Frühe Beratung beim BfArM

 

Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis

  • Begleitung bei der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des BfArM
  • Erstellung aller Unterlagen für den Listungsantrag
  • Analyse laufender Listungsverfahren

 

Evidenzgenerierung

  • Beurteilung vorhandener Studien
  • Entwicklung geeigneter Studiendesigns und Evaluationskonzepte

 

Verhandlung des Vergütungsbetrages

  • Entwicklung der Verhandlungsstrategie
  • Begleitung bei der Preisverhandlung mit dem GKV-SV
  • Erstellung von Preismodellrechnungen
  • Direktvertragskonzepte mit Kostenträgern

Statistische Beratung

  • Beurteilung von SAP und Prüfplan
  • Fallzahlplanung und Fragebogenrecherche
  • Erstellung der statistischen Dokumente
  • Rohdatenauswertung und schriftliche Ausarbeitung
     

Schulungen zu DiGA

Die Expertenschulungen von Ecker + Ecker sind maßgeschneidert und buchbar vor Ort, in Hamburg oder auf Wunsch virtuell.

  • Anforderungen an systematische Datenauswertungen und Erprobungsstudien
  • Spezielle statistische Anforderungen des BfArM: Primäre Endpunkte, Multiples Testen, Imputationsverfahren u.a.
  • Konzept und Planung von DiGA-Studien
  • Das Bewertungsverfahren des BfArM

 

 

Ansprechpartner

Dr. Claudia Pütz

Dr. Claudia Pütz
Tel. +49 (40) 41 33 081-12
diga@ecker-ecker.de