Anhebung des Herstellerabschlags war nicht verfassungswidrig

Die nach der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde zur Rückerstattungspflicht von Zuschlägen im März 2025 (E+E berichtete) offen gebliebene Rechtmäßigkeit der Preisregulierungsmaßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes wurde nun ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
🗣️Was stand zur Diskussion?
Erhöhter Herstellerabschlag, Verlängerung des Preismoratoriums, Kombinationsabschlag
📜Was wurde entschieden?
Keine der Maßnahmen ist verfassungswidrig❗️
Sie beabsichtigen die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten. Die Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit der pharmazeutischen Unternehmer stehe nicht im Verhältnis zur Bedeutung und Dringlichkeit der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung.
➡️Was sind die Folgen?
Der Herstellerabschlag könnte zukünftig wieder angehoben werden.
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