Festbetragsgruppen und AMNOG-Zusatznutzen – ein wachsendes Risiko?

❗ Festbetragsgruppen und AMNOG-Zusatznutzen – ein wachsendes Risiko ❓
Der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) hat im Januar ein Stellungnahmeverfahren zur Bildung der Festbetragsgruppe „Direkte orale Antikoagulantien, Gruppe 1“, in Stufe 3 (kurz: DOAKs) eingeleitet. Diese Konstellation ist für Market-Access- und Pricing-Verantwortliche besonders relevant.
💊 Die geplante Gruppe ist eine echte Jumbogruppe
Neben kürzlich patentfrei gewordenen Wirkstoffen werden auch weiterhin patentgeschützte Arzneimittel einbezogen, darunter frühere Top-10-Blockbuster. Zu den patentgeschützten Wirkstoffen zählen Apixaban (Eliquis®) und Edoxaban (Lixiana®). Beides sind AMNOG-Produkte mit bestätigtem Zusatznutzen. Gleichzeitig sind die Preise patentfreier Wirkstoffe seit Patentablauf um bis zu 98 % gesunken, was das mögliche Festbetragsniveau voraussichtlich erheblich beeinflussen wird.
🔎 Die zentrale Frage
Welche Rolle spielt ein bestätigter Zusatznutzen künftig für den Schutz vor Festbetragsgruppen?
Die aktuelle Entwicklung – ähnlich wie bereits bei der Gruppe „Anticholinergika, Gruppe 1“ in Stufe 2 – deutet darauf hin, dass der Zusatznutzen nicht automatisch als therapeutische Verbesserung im Sinne der „Festbetragssperre“ (§ 35 SGB V) interpretiert werden muss.
🎯 Mit Blick auf Patentabläufe wichtiger Blockbuster 2025 und weitere erwartete Abläufe 2026 könnte die Einbeziehung von AMNOG-Präparaten mit Zusatznutzen in Festbetragsgruppen zunehmen. Hersteller sollten das Festbetragsrisiko daher frühzeitig – ab Zulassung und im AMNOG-Prozess – systematisch bewerten.
📊 Wir unterstützen Unternehmen dabei, Festbetragsrisiken frühzeitig zu analysieren und geeignete Pricing- und Market-Access-Strategien im AMNOG-Kontext zu entwickeln – sprechen Sie uns gern an.