Rekordumfang beim Festbetrag: mehr als 5.600 Arzneimittel betroffen

📢 Rekordumfang beim Festbetrag: mehr als 5.600 Arzneimittel betroffen
Der GKV-Spitzenverband hat am 5. Dezember 2025 zwei Stellungnahmeverfahren eingeleitet, die weitreichende Auswirkungen auf die Festbetragslandschaft haben – insbesondere Arzneimittel zur Behandlung der Multiplen Sklerose. Mehr als 5.600 Arzneimittel in über 75 Festbetragsgruppen sind betroffen.
🏛️ Verfahren 1: erstmalige Festsetzung von Festbeträgen
🆕 Es geht um die erstmalige Festsetzung von Festbeträgen für sechs Festbetragsgruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit demselben Wirkstoff): Brimonidin, Epinephrin, Nitisinon, Rivaroxaban, Rotigotin und Teriflunomid.
💡 Bemerkenswert: Die Festbetragsgruppe für Epinephrin bereits im Sommer 2023 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen wurde, der GKV-Spitzenverband jedoch erst jetzt die Festbetragsfestsetzung initiiert.
📉 Sollten die Festbeträge nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens unverändert in Kraft treten, wären die Hersteller je nach Wirkstoff unterschiedlich stark betroffen. Die erforderlichen durchschnittlichen Preissenkungen, um Aufzahlungen für Patienten zu vermeiden, würden von 11 % bis gar 66 % reichen (Rotigotin: ca. 11 %, Rivaroxaban: ca. 45 %, Teriflunomid: ca. 66 %).
🏛️ Verfahren 2: Anpassung bereits bestehender Festbeträge für insgesamt 65 Festbetragsgruppen
📉 In 29 Gruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sollen die Festbeträge abgesenkt werden – am stärksten bei Fingolimod mit über 90 %.
📈 In weiteren 36 Gruppen sollen die Festbeträge zur Sicherstellung der Versorgung angehoben werden. Dabei sind deutliche Erhöhungen vorgesehen: bei 19 OTC-Gruppen um bis zu über 70 %, bei 17 verschreibungspflichtigen Arzneimitteln teils auf fast das Fünffache.
❌ Zusätzlich sieht der GKV-Spitzenverband vor, die Festbeträge für 6 weitere Gruppen vollständig aufzuheben. Dies würde bedeuten, dass die betroffenen Arzneimittel künftig nicht mehr der Festbetragsregulierung unterliegen.
🗓️ Fristen & Ausblick
Betroffene Hersteller können bis 7. Januar 2026 schriftliche Stellungnahmen einreichen.
Die neuen Festbeträge sollen zum 1. April 2026 in Kraft treten.