07.05.2025

Was ist eigentlich der Basispreis?

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Das Preismoratorium ist neben Festbetrag und Nutzenbewertung eines der großen Painpoints der deutschen Pharmaindustrie.☝️ Das Preismoratorium wurde 2010 eingeführt und hat zur Folge, dass die Preise effektiv auf dem Stand 01.08.2009 eingefroren wurden.

Durch den seit 2018 geltenden Inflationsausgleich ist jedes Jahr eine begrenzte Anhebung möglich. Um den Inflationsausgleich sinnvoll vorzunehmen, muss man den Basispreis verstehen.

👉️ Der Basispreis ist die Grenze, ab der ein Moratoriumsrabatt anfällt. Bei Abgabepreisen des pharmazeutischen Unternehmens (ApU) unterhalb des Basispreises fällt kein Moratoriumsrabatt an. Ansonsten richtet sich der Moratoriumsrabatt nach der Differenz zwischen ApU und Basispreis. Diese Differenz wird allerdings noch um die anderen Zwangsabschläge bereinigt. Die genaue Formel finden Sie im Leitfaden des GKV-Spitzenverbands.

Durch den Inflationsausgleich wird der Basispreis an jedem 1.7. um die Teuerungsrate angehoben, was dazu führt, dass bestehende Moratoriumsrabatte jedes Mal automatisch etwas abschmelzen. 🧊 Umgekehrt können Unternehmer Preise - die nun unterhalb ihres Basispreises liegen - anheben, ohne Moratoriumsabschläge auszulösen.

⚠️ Aber Vorsicht: es gibt auch noch den Generikaabschlag. Mit diesem beschäftigen wir uns im nächsten Post.

📢 Stay tuned!

📅 Am 16. Mai referiert Ecker + Ecker GmbH beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie zum Preismoratorium und Inflationsausgleich. Hier geht es zur Anmeldung der exklusiv für BPI-Mitglieder zugänglichen Online-Veranstaltung: https://membernet.bpi.de/services/termine/detail/termin/bmg-preismoratorium-bleibt-unveraendert-zur-stabilisierung-der-gkv.html