15.05.2025

Was ist eigentlich der Referenzpreis?

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Beim Inflationsausgleich muss zwingend auch der Generkiaabschlag berücksichtigt werden! Aber von vorne: wie funktioniert eigentlich der Generikaabschlag?

🔎 Der Referenzpreis ist die zentrale Berechnungsgröße. Senkt der Hersteller seinen Abgabepreis, sodass dieser unter dem Referenzpreis liegt, dann wird diese Senkung mindernd auf den 10-prozentigen Generikaabschlag angerechnet (Ablösung). Umgekehrt führt eine Preiserhöhung bei abgelöstem Rabatt dazu, dass die Ablösung sinkt und sich der Rabatt wieder erhöht. Es könnte nun passieren, dass die Preiserhöhung zum Inflationsausgleich ins Leere läuft, da ihr Effekt durch den Generikaabschlag aufgefressen wird. 👾
 
Um das zu verhindern hat der Gesetzgeber 2019 nachgebessert. ⚠️ Aber die Neuregelung hat es in sich. Sie führt eine Vielzahl neuer Rechengrößen und Formeln ein und ist im Leitfaden „Herstellerabschläge“ sprachlich so schwammig gefasst, dass auch Experten darüber rätseln. Auch kann die Regelung nicht für alle Packungen angewendet werden.

👉️ Voraussetzung ist, dass der Basispreis des Moratoriums auf einem Preisstand vom 01.08.2009 basiert.
👉️ Des weiteren muss der Generikarabatt abgelöst sein.
Nur wenn
die Voraussetzungen erfüllt sind, dann wird auch ApUREF um den Ausgleichsfaktor angehoben und der Preis kann erhöht werden.
❗️Aber nicht zu viel! Überstiegen der neue Preis den inflationserhöhten Wert vor erstmaliger Nutzung des Inflationsausgleichs (ApUV), so wird zur Strafe eine ungünstigere Berechnungsformel verwendet.
 
Sind wir ehrlich: die Berechnung des Referenzpreises ist komplex und mit Unsicherheiten behaftet. 🤯 Und wir müssen dabei aufpassen, denn selbst bei einer kurzen Überschreitung des Referenzpreises kann eine dreijährige Sperrfrist ausgelöst werden. Innerhalb der Sperrfrist fällt unabhängig von eventuellen Preissenkungen der volle 10-prozentige Rabatt an, was sehr ungünstig sein kann.
 
💡 Spannend wird es, wenn Generikaabschlag und Moratorium zusammenwirken und sich unerwartete Effekte ergeben. Darum geht es beim nächsten Mal, wenn wir die Frage nach dem optimalen Preis stellen
📢 stay tuned!

📅 Am 16. Mai referiert
Ecker + Ecker GmbH beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie zum Preismoratorium und Inflationsausgleich. Hier geht es zur Anmeldung der exklusiv für BPI-Mitglieder zugänglichen Online-Veranstaltung: https://membernet.bpi.de/services/termine/detail/termin/bmg-preismoratorium-bleibt-unveraendert-zur-stabilisierung-der-gkv.html